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Anfahrt zum Gericht

 

a) von der Autobahn A 5 aus Richtung Freiburg bzw. Karlsruhe kommend

Autobahnausfahrt Rastatt auf den Zubringer Richtung Gaggenau/Gernsbach (B462) ca. 15 km, direkt am Ortseingangsschild Gernsbach, jedoch unmittelbar vor der Tunneleinfahrt rechts abbiegen Richtung Gernsbach-Altstadt, nach ca. 150 m (Ampelanlage an der Shell-Tankstelle) rechts über die Hoeschbrücke in die Weinbergstraße abbiegen und ca. 1 km dem Verlauf der Vorfahrtsstraße folgen, dann links in die Casimir-Katz-Straße Richtung Kirche (katholisch) und Storchenturm, (Beschilderung „Nachtigall, Stadthalle“), nach ca. 200 m liegt das Amtsgericht gegenüber der Kirche. Öffentlicher Parkplatz (mit Parkscheibe) ist vorhanden.

 

b) aus Richtung Freudenstadt, Forbach kommend

B 462 bei Ausfahrt Gernsbach vor der Tunneleinfahrt rechts abbiegen Richtung Gernsbach, anschließend dem Straßenverlauf Richtung Gaggenau bis zur Ampelanlage an der Shell-Tankstelle folgen (ca. 1,5 km), links über die Hoeschbrücke abbiegen und ca. 1 km dem Verlauf der Vorfahrtsstraße folgen , dann links in die Casimir-Katz-Straße Richtung Kirche (katholisch) und Storchenturm abbiegen (Beschilderung „Nachtigall, Stadthalle“), nach ca. 200 m liegt das Amtsgericht gegenüber der Kirche. Öffentlicher Parkplatz (mit Parkscheibe) ist vorhanden.

 

c) Wegbeschreibung vom Bahnhof

Zuganreise aus Richtung Rastatt oder Freudenstadt bis Haltestelle Gernsbach-Mitte. Von dort aus dem beschilderten Weg Richtung „Historische Altstadt“ über die Stadtbrücke Richtung „Altes Rathaus“, kath. Kirche folgen. Das Amtsgericht befindet sich gegenüber der kath. Kirche. Wegstrecke ca. 1 km.

Hinweis: Zum Teil beschwerliche Wegstrecke mit steilem Anstieg auf Kopfsteinpflaster.

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